Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Grafik-, Web- und Mediendesign-Dienstleistungen gegenüber Unternehmern (B2B) · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Grafik-, Web- und Mediendesign-Dienstleistungen zwischen Verena Nowack, Gestaltungsfreiheit – Mediendesign, Am Krausen Bäumchen 18, 45136 Essen (nachfolgend „Designerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Designerin hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Designerin in Textform (E-Mail genügt) oder durch beiderseitige Unterzeichnung des Angebots zustande.

(3) Der genaue Leistungsumfang, zum Beispiel Anzahl der Entwürfe, Formate oder Unterseiten, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(4) Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, sind im vereinbarten Preis zwei Korrekturschleifen je Projektphase enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelten Änderungswünsche des Kunden zu einem vorgelegten Stand. Weitere Korrekturen und Änderungen, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung nach Zeitaufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, gilt folgende Zahlungsstaffel:

  • 50 % der Gesamtsumme als Anzahlung bei Auftragserteilung.
  • 50 % Restzahlung nach Fertigstellung und vor Übergabe der Reinzeichnungsdaten bzw. vor der Freischaltung oder Übergabe der Website.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Die Designerin ist berechtigt, die Arbeit vorübergehend einzustellen, solange sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 4 Fremdleistungen und Fremdkosten

(1) Kosten für Leistungen Dritter sind im Angebot nicht enthalten, sofern dort nicht ausdrücklich anders angegeben. Dazu gehören insbesondere Druck, Bild- und Schriftlizenzen, Domain, Hosting sowie Lizenzen für Software und Erweiterungen.

(2) Die Designerin holt auf Wunsch Angebote für Fremdleistungen ein und stimmt sie vor der Beauftragung mit dem Kunden ab. Aufträge an Dritte erteilt die Designerin im Namen und auf Rechnung des Kunden. Alternativ beauftragt der Kunde die Dritten direkt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Designerin alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Schriften, Grafiken) rechtzeitig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller zur Verfügung gestellten Inhalte berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Der Kunde stellt die Designerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Verzögert sich die Fertigstellung, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 6 Freigabe und Abnahme

(1) Vor Druck, Veröffentlichung oder Freischaltung erhält der Kunde einen finalen Stand zur Freigabe. Der Kunde prüft ihn sorgfältig, insbesondere Texte, Zahlen, Kontaktdaten und Preise. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben.

(2) Die Freigabe gilt zugleich als Abnahme des Werks. Das Werk gilt außerdem als abgenommen, wenn die Designerin dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle Entwürfe, Grafiken, Webdesigns und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht sein sollte.

(2) Die Designerin räumt dem Kunden die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein. Art, Umfang und Dauer der Nutzung ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts Näheres vereinbart, erhält der Kunde das einfache Recht, die Arbeit für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen.

(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. Vorher ist eine Nutzung oder Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Designerin in Textform zulässig.

(4) Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte und die Einräumung von Unterlizenzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

(5) Der Kunde erhält die fertigen Arbeiten in den Dateiformaten, die für den vereinbarten Einsatz erforderlich sind. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, zum Beispiel Illustrator-, InDesign-, Photoshop- oder Figma-Dateien, ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben bei der Designerin.

§ 8 Eigenwerbung und Referenzrecht

(1) Die Designerin ist berechtigt, die erstellten Arbeiten sowie Namen und Logo des Kunden als Referenz auf ihrer Website, in sozialen Medien und in Portfolio-Unterlagen zu zeigen.

(2) Dieses Recht gilt auch nach Vertragsende, es sei denn, der Kunde widerspricht der Nutzung in Textform aus wichtigem Grund.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Designerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Designerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Designerin richtet auf Wunsch Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis auf Websites ein und berücksichtigt dabei die eingesetzten Dienste. Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Designs oder Websites, etwa auf urheber-, marken-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit, gehört nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit liegt beim Kunden.

(4) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§ 10 Pflege von Websites

Pflege, Updates und Änderungen nach Fertigstellung einer Website sind nicht Bestandteil des Projekts, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Sie werden auf Wunsch nach Zeitaufwand oder auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht.

§ 11 Kündigung und vorzeitiger Projektabbruch

(1) Der Kunde ist berechtigt, den Auftrag vor vollständiger Fertigstellung jederzeit zu kündigen.

(2) Im Fall einer Kündigung durch den Kunden oder eines vom Kunden zu vertretenden Abbruchs gilt für die Vergütung:

  • Erbrachte Leistungen: Alle bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen, Konzepte und Entwürfe sind nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. anteilig nach Projektfortschritt zu vergüten.
  • Pauschale für nicht erbrachte Leistungen: Für den durch die Kündigung entfallenden Leistungsteil steht der Designerin eine Pauschale von 30 % des darauf entfallenden Honorars zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Designerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Designerin bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
  • Anzahlungen: Eine geleistete Anzahlung nach § 3 wird mit den Beträgen nach diesem Absatz verrechnet. Ein Fehlbetrag wird nachberechnet, ein Guthaben erstattet.

(3) Bis zur Kündigung erstellte Entwürfe, Skizzen und Zwischenergebnisse verbleiben bei der Designerin. An nicht fertiggestellten Arbeiten erhält der Kunde keine Nutzungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. E-Mail genügt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Essen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.